Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungen der MAWI Hotelbetriebsgesellschaft mbH
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmer-buchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltender Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.4. Rechnungen des Hotels sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4.1. Logis (bis 14 Personen – Individualgast):
Durch die Bestätigung der Zimmerreservierung durch den Kunden (telefonisch oder per E-Mail) wird die Buchung garantiert. Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung gelten die folgenden Stornierungskosten:
4.2. Stornierungskosten
• bis 10 Tage vor Anreisedatum: kostenfrei (Ausnahme Weihnachten/Silvester, siehe 4.3.)
• Stornierung 9 Tage oder weniger vor Anreisedatum: 80 % des Aufenthalts (keine Berechnung der Halbpension)
• Vorzeitige Abreise während dem Aufenthalt des Restaufenthaltes (keine Berechnung von Halbpension) Dem Kunden bleibt der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.
4.3.Stornobedingungen an Weihnachten und Silvester (zwischen dem 20. Dezember und dem 6. Januar)
• bis 4 Wochen vor Anreisedatum kostenfrei
• Stornierung 27 Tage oder weniger vor Anreisedatum 90% des Übernachtungspreises sowie des Verzehrumsatzes.
5.1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
5.2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:30 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 90%.
7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.4. Zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel bewahrt zurückgelassene Sachen 6 Monate auf. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände dem lokalen Fundbüro übergeben.
8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Kulmberghaus
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der MAWI Projektgesellschaft mbH als Betreiber des Kulmberghauses – nachstehend Kulmberghaus - zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Kulmberghauses.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kulmberghauses, wobei § 540 Abs. I Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Kulmberghaus zustande; diese sind Vertragspartner. Der Antrag ist in Textform an das Kulmberghaus zu stellen und muss folgende Angaben enthalten:
- wer (Veranstalter, Gruppe, Einzelperson o.ä.)
- welche Räumlichkeiten/Einrichtungen (Gebäude/Raum)
- wann (Tag(e), Uhrzeit, von... bis ...)
- zu welchem Zweck (Vortrag, Feier, Aufführung etc.) die Räumlichkeiten genutzt werden möchten und mit welchem Inhalt (kurze Darstellung der Veranstaltung)
- wer für die gesamte Veranstaltung verantwortlich und befugter Ansprech-/ Verhandlungspartner ist.
2.2 Ein Anspruch auf die Überlassung (Vermietung) von Räumlichkeiten und Einrichtungen besteht nicht.
2.3 Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Alle vertraglich festgehaltenen Angebote durch das Kulmberghaus an den Kunden sind bis 7 Tage nach Zusendung des Vertrages verbindlich. Innerhalb dieser Frist muss der Vertrag vom Kunden an das Kulmberghaus unterschrieben zurückgesendet werden, ansonsten verfällt der Anspruch des Kunden auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen automatisch.
2.4 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Einer Pflichtverletzung des Kulmberghauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Kulmberghauses auftreten, wird das Kulmberghaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Kulmberghaus rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3.1 Das Kulmberghaus ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Kulmberghaus zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Kulmberghaus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Kulmberghaus verauslagt werden, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, etc.).
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Steuern ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Kulmberghaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, behält sich das Kulmberghaus vor, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anzuheben.
3.4 Das Kulmberghaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Wenn nichts Abweichendes vereinbart wird, sind die Zahlungen wie folgt zu leisten:
- 50 % der Summe zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mwst. bei Vertragsabschluss
- 50 % der Summe zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mwst. 10 Tage nach Veranstaltungsende
3.5 Rechnungen vom Kulmberghaus ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Kulmberghauses aufrechnen oder verrechnen.
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von einem mit dem Kulmberghaus geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Kulmberghauses. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten beauftragte Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Kulmberghauses zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Veranstalters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
4.2 Sofern zwischen dem Kulmberghaus und dem Veranstalter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Kulmberghauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Kulmberghaus in Textform ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nr. 4.1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 2 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Kulmberghaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Kulmberghaus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei wie folgt pauschalisiert werden.
- bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 40 % der reservierten Leistungen
- bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn 60 % der reservierten Leistungen
- bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn 70 % der reservierten Leistungen
- 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % der reservierten Leistungen
- 13 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % der reservierten Leistungen.
Dem Kunden bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind als die vom Kulmberghaus in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
5.1 Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Kulmberghaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Kulmberghauses mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziff. 3.4 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Kulmberghaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Kulmberghaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Kulmberghaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- Höhere Gewalt oder andere vom Kulmberghaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender – oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Identität des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- Das Kulmberghaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Kulmberghauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Kulmberghauses zuzurechnen ist;
- Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- Ein Verstoß gegen oben genannte Ziff. 1.2 vorliegt
5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Kulmberghauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.1 Sollte die Nutzung des Kulmberghauses aus einem, von keiner der beiden Parteien verschuldeten Ereignis (z.B. Epidemien, Krieg, Terrorismus, behördlicher Verfügung) unmöglich werden, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
6.2 In diesen Fällen kann das Kulmberghaus dem Kunden seinen bis zum Eintritt der höheren Gewalt geleisteten Aufwand (Arbeits- und Servicezeit) sowie nicht mehr stornierbare Kosten Dritter (Agenturleistungen, Zulieferungen, getätigte Bestellungen etc.) gemäß Ziff. 4.3 in Rechnung stellen. Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn besteht für diesen Fall nicht.
7.1 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% ist bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn durch den Kunden möglich und soll dem Kulmberghaus in Textform angezeigt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der vereinbarten Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
7.2 Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
7.3 Das Kulmberghaus behält sich eine Preisanpassung bei Änderung der Personenanzahl vor.
7.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Kulmberghaus diesen Abweichungen zu, so kann das Kulmberghaus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, dem Kulmberghaus trifft ein Verschulden.
8.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Kulmberghaus. In diesen Fall wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
9.1 Soweit das Kulmberghaus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Kulmberghaus im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Kulmberghaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Kulmberghauses bedarf der Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Kulmberghauses gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Kulmberghaus diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Kulmberghaus pauschal erfassen und berechnen.
9.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Kulmberghauses berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Kulmberghaus eine Anschlussgebühr verlangen.
9.4 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen.
9.5.Der Kunde hat grundsätzlich die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
9.6 Störungen an den vom Kulmberghaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Kulmberghaus diese Störungen nicht zu vertreten hat.
10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände; Kleidungsstücke und Taschen, etc. befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen des Kulmberghauses. Das Kulmberghaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kulmberghauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial darf nicht ohne Zustimmung des Kulmberghauses an den Wänden befestigt werden und hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Kulmberghaus ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Kulmberghaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Kulmberghaus abzustimmen.
10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Kulmberghaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Kulmberghaus für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen bzw. die Gegenstände nach Fristsetzung zur Abholung auf Kosten des Veranstalters entsorgen.
11.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
11.2 Das Kulmberghaus kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kreditkartengarantie) verlangen.
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Die ihm zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten, Einrichtungen und Gegenstände sind schonend und dem Verwendungszweck gemäß zu behandeln. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die den Räumlichkeiten vertraglich zugestimmte Höchstpersonen nicht überschritten wird.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich, die für die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten geltenden Vorschriften (Brand- und Unfallverhütungsvorschriften, Nichtraucherschutzgesetz, Lautstärkegrenzen etc.) in jedem Fall zu beachten. Dies umfasst ebenfalls die Beachtung der geltenden Bestimmungen des Umweltschutzes (Versorgung mit und Entsorgung von Energie, Wasser, Luft etc., Sonder-/ Müllbeseitigung etc.)
12.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle, in den angemieteten Räumlichkeiten vorhandenen Hinweisschilder, Aushänge, Anordnungen etc. des Kulmberghauses sowie insbesondere die Fluchtwegebeschilderungen bzw. Piktogramme freigehalten werden.
13.1 Das Hausrecht für die genutzten Räume steht auch während der Nutzungszeit ausschließlich dem Kulmberghaus zu. Das Kulmberghaus ist berechtigt, die Veranstaltung durch Beauftragte zu überwachen, die befugt sind, dass Hausrecht im Namen des Kulmberghauses auszuüben. Das Kulmberghaus hat das Recht, ggf. die Pflicht, im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung auf die Nutzungszeit begrenzte Hausverbote auszusprechen.
13.2 Das Kulmberghaus hat das Recht, während der Veranstaltung Fotos und Filmaufnahmen zu fertigen und diese in jedweder Form auch Dritten gegenüber für Dokumentationszwecke und/oder Eigenwerbung auch im Internet und Social-Media-Sektor zu nutzen, solange das Persönlichkeitsrecht Einzelner nicht betroffen ist oder ein ausdrückliches Verbot des Kunden vorliegt.
14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
14.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Betreibergesellschaft des Kulmberghauses. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Kulmberghauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Kulmberghauses.
14.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
Stand: 01/2023
Die Öffnungszeiten des Biergarten sind witterungsabhängig,
rufen Sie uns gern dazu an.
Öffnungszeiten Panoramarestaurant:
Kulmberghaus
Kulmberghaus 1
07333 Unterwellenborn/OT Dorfkulm
03671 35156
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